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  • Nahaufnahme: Frau bearbeitet eine schriftliche Aufgabe.

Wir möchten, dass Migrantinnen und Migranten, die einige Zeit oder dauerhaft bei uns bleiben dürfen, in Bayern eine neue Heimat finden. Dafür müssen sie Deutsch lernen, sich für den Arbeitsmarkt qualifizieren, Verantwortung übernehmen und sich in die Gesellschaft integrieren. Die staatliche Unterstützung ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Sprache ist der Schlüssel zur Integration

Gutes Ankommen

Wer in Deutschland und Bayern eine neue Heimat finden möchte, muss Deutsch lernen. Die Landessprache zu beherrschen ist sehr wichtig für eine gelingende Integration. Nur wenn Zuwanderinnen und Zuwanderer Deutsch sprechen, können sie erfolgreich sein in Schule, Ausbildung und Beruf. Und nur mit einer gemeinsamen Sprache klappt das Miteinander in allen Lebensbereichen. Die Menschen sollen sich gut verständigen können. Kinder lernen eine zweite Sprache in der Regel viel leichter als Erwachsene. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung kann Ihrem Kind helfen, spielerisch Deutsch zu lernen, mit anderen Kindern in Kontakt zu kommen und grundlegende Fähigkeiten für die Schule zu erwerben. Angebote der frühkindlichen Bildung sind eine große Chance für ein gutes Ankommen, für die Entwicklung Ihres Kindes und für die spätere Schullaufbahn.

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Integrationskurs als Bildungschance

Bayern setzt auf Integration durch Bildung und Arbeit. Zugewanderte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nicht ausreichend Deutsch sprechen und in Deutschland keine Schule oder Berufsschule besuchen, haben das Recht und die Pflicht, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Der Kurs besteht in der Regel aus 600 Unterrichtseinheiten (UE) Deutschunterricht und 100 UE Orientierungskurs. Letzterer vermittelt Gesetze und Regeln des Zusammenlebens in Deutschland. Für die Umsetzung der Integrationskurse ist der Bund, insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zuständig. Um an einem Integrationskurs in Ihrer Nähe teilnehmen zu können, müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausfüllen. Der Deutschkurs endet mit einer Prüfung für das mittlere Sprachniveau B1. Alle, die erfolgreich teilnehmen, erhalten ein Abschlusszertifikat.

Weitere Informationen zum Thema „Integrationskurs“ finden Sie hier: zum Lexikon

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Fit für den bayerischen Arbeitsmarkt

Arbeit ist neben dem Spracherwerb der wichtigste Schlüssel für gelingende Integration. Die Integration in Ausbildung und Arbeit von Geflüchteten, aber auch generell von Menschen mit Migrationsgeschichte, die bereits länger in Deutschland leben, ist daher ein Kernpfeiler bayerischer Integrationspolitik. Einer Arbeit nachzugehen ist Grundvoraussetzung für die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen, für den Aufbau eines selbstbestimmten Lebens und für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Außerdem entsteht über die Arbeit Kontakt zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.

Neben dem Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit, die für die Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung Arbeitsuchender primär zuständig ist, sind auch zielgruppenspezifische Fördermaßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte notwendig.

Zentrale Fördermaßnahme des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sind die Jobbegleiter und die Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge. Diese beraten und unterstützen anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive, sowie bei Bedarf Menschen mit Migrationsgeschichte und Integrationshindernissen nach einem ganzheitlichen Ansatz und vermitteln sie in Ausbildung oder Arbeit. Auch den Betrieben stehen sie als Ansprechpartner zur Verfügung.

·         Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bayerischen Innenministeriums

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Chancen nutzen

Daneben gibt es in Bayern viele weitere Bildungsangebote unterschiedlicher Einrichtungen. Menschen, die nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können, sollten z. B. einen Alphabetisierungskurs besuchen. Junge Erwachsene können sich in Klassen der Berufsintegration an Berufsschulen weiterbilden. Für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit abgeschlossener Berufsausbildung gibt es eine Reihe von Fortbildungen, die sie fit für den bayerischen Arbeitsmarkt machen. Personen, die berufsspezifische Sprachkenntnisse brauchen, können bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Berufssprachkurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge besuchen. Ergreifen Sie Ihre Chance und qualifizieren Sie sich weiter. Sie können nur gewinnen!

·         Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Innenministeriums

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Unterrichtssituation: junge Migrantinnen und Migranten in einem Klassenzimmer.
Zuwanderinnen und Zuwanderer werden bei der Integration unterstützt. Gleichzeitig ist es wichtig, dass sie ihre Pflichten erfüllen und die deutsche Sprache lernen.

Fördern und Fordern

Wir wollen, dass Sie sich bei uns zu Hause fühlen, mit der einheimischen Bevölkerung gut auskommen und sich ein eigenes Leben aufbauen. Darum ist es wichtig, die Regeln zu verstehen, die hier alle einhalten müssen. Jeder Mensch, der hier lebt, hat Rechte und Pflichten.

Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt darum der Grundsatz des „Förderns und Forderns“. Gleichzeitig ist „Fördern und Fordern“ die wichtigste Grundregel der bayerischen Integrationspolitik. Es bedeutet: Die Gesellschaft hilft Migrantinnen und Migranten und fordert gleichzeitig, dass sie ihre Pflichten erfüllen und sich selbst aktiv integrieren.

Bayern fördert Integration

Zuwanderinnen und Zuwanderer, die einige Zeit oder dauerhaft bei uns bleiben dürfen, werden dabei unterstützt, in Bayern gut anzukommen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Sie finden Angebote, die deutsche Sprache zu lernen, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie die Zuwanderer, die dauerhaft bleiben dürfen, eine Wohnung zu finden. Sie erhalten von uns Hilfe zur Selbsthilfe.

Bayern fordert Integration

Alle Menschen müssen Recht und Gesetz einhalten, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und unsere Werte anerkennen. Die bayerische Gesellschaft funktioniert nach bestimmten Regeln. Menschen, die neu hinzukommen, müssen sich genauso daran halten wie Menschen, die schon immer oder seit Generationen in Bayern leben. Menschen, die neu nach Bayern kommen, müssen sich außerdem bemühen, Deutsch zu lernen.

Das Bayerische Integrationsgesetz

Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Mit diesem geben wir der Integration Ziel und Richtung. Das BayIntG beinhaltet den Grundsatz des Förderns und Forderns sowie klare Regeln für ein gutes Miteinander. Menschen, die nach Bayern kommen, müssen alle bindenden Forderungen der hier gültigen Rechtsordnung akzeptieren und als den für sie nun geltenden Maßstab annehmen. Zugewanderte, die sich dauerhaft berechtigt in Bayern aufhalten, sollen die deutsche Sprache und die in der heimischen Bevölkerung vorherrschenden Umgangsformen, Sitten und Gebräuche kennen und schätzen lernen und ihrerseits Akzeptanz und Toleranz erfahren.

Im Rahmen der so beschriebenen Integration haben für Migrantinnen und Migranten in allen Altersstufen die Vermittlung unserer Werte, das Erlernen der deutschen Sprache sowie das Ergreifen von Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitschancen größte Bedeutung.

Das Bayerische Integrationsgesetz begreift Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es sind alle gefordert, sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Institutionen und Akteure. Das Gesetz hebt beispielsweise die wichtige Rolle der Kommunen in Bayern hervor und benennt die bayerische Wirtschaft als zentralen Partner.

Investition in Integration

Der Freistaat Bayern hat zur Förderung der Integration ein bundesweit beispielloses Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Bayern investiert tatkräftig in eine gelingende Integration – u. a. in Kindergärten, Schulen, Wertekurse, die das Ankommen in unserem Land erleichtern, Integrationsprojekte speziell für Frauen, aber auch in Projekte, die Brücken bauen sollen – für ein besseres gegenseitiges Verständnis der verschiedenen Religionen und Kulturen. Mit der Flüchtlings- und Integrationsberatung und den hauptamtlichen Integrationslotsen werden außerdem strukturelle und flächendeckende Fördermaßnahmen finanziert. So sollen Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Integration bestmöglich unterstützt werden.

Erfahren Sie mehr über das Integrationsgesetz:

Am 1. Januar 2017 ist das Bayerische Integrationsgesetz in Kraft getreten. Es wurde am 13. Dezember 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Drei junge Männer unterschiedlicher Nationalität beim Ballsport. Sie umarmen sich jubelnd.
Es gibt viele Vereine in Bayern. Das erleichtert die Integration: Hier verbringen Menschen gemeinsam ihre Freizeit – z. B. mit Sport oder Musik. Manche engagieren sich auch bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Werte und Zusammenleben in Bayern

In Bayern daheim, das bedeutet auch, als Neuankömmling die bestehenden Regeln und Werte einzuhalten. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Bayerische Verfassung schreiben Regeln für das demokratische und gleichberechtigte Zusammenleben fest. Auch Zugewanderte haben diese Regeln zu akzeptieren und danach zu leben. Auch alltägliche Umgangsformen sind wichtig. Wir möchten, dass Sie Eigeninitiative zeigen und Verantwortung für sich und andere übernehmen. Dazu gibt es verschiedene Angebote des Freistaats Bayern, die Ihnen die Werte und den Alltag in Bayern erklären und näherbringen. Insbesondere sind solche Angebote zu erwähnen, die das Empowerment von Frauen zum Ziel haben, denn Frauen und Müttern kommt eine Schlüsselrolle im Integrationsprozess zu.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Angeboten

Gemeinsam in der Freizeit

Gemeinsame Freizeitaktivitäten erleichtern die Integration. In Deutschland spielt z. B. Sport eine große Rolle – Fußball, Radfahren, Wandern, Joggen, Tennis, Schwimmen, Reiten und viele weitere Sportarten kann man mit anderen zusammen betreiben. Häufig schließen sich die Menschen hierfür in Sportvereinen zusammen. Es gibt aber auch viele andere Arten von Vereinen. Sie bieten sehr gute Möglichkeiten zur Integration. Einen Verein erkennen Sie oft an der Bezeichnung „e. V.“ für eingetragener Verein.

EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE UNTERSCHIEDLICHEN ARTEN VON VEREINEN:

  • Sportvereine
  • Freiwillige Feuerwehr
  • bayerische Traditionsvereine, wie z. B. Schützen- oder Burschenvereine
  • Hobbyvereine wie Kegel- oder Kleingärtnervereine
  • Musik-, Gesangs-, Tanz- oder Theatervereine
  • Kulturvereine
  • Umwelt- und Naturschutzvereine
  • Selbsthilfevereine
  • soziale und humanitäre Vereine
  • Fördervereine, z. B. für Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser

Selbstverantwortung und Sozialstaat

Deutschland ist ein Sozialstaat. Der Staat unterstützt seine Bürgerinnen und Bürger und sorgt für Chancengleichheit. Für Menschen in Notlagen sind verschiedene Leistungen vorgesehen, z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Sozialhilfe. Finanziert werden sie aus den Steuerzahlungen aller im Land.

Das deutsche Sozialversicherungssystem funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Starke helfen Schwachen, Gesunde helfen Kranken. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in erster Linie für sich selbst zu sorgen und muss alles dafür tun, um eigenständig ihren bzw. seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das gilt für die einheimische Bevölkerung genauso wie für Zuwanderinnen und Zuwanderer.

Junge Migrantin telefoniert mit einem Smartphone und berät Flüchtlinge.
Jeder kann helfen: Zuwanderinnen und Zuwanderer, die schon länger in Deutschland leben, können Neuankömmlinge z. B. bei Behördengängen begleiten.
Nahaufnahme: Hand eines jungen Migranten. Er macht Notizen in einem Kalender.
Viele Menschen arbeiten ehrenamtlich in Vereinen oder Helferkreisen und fördern damit aktiv die Integration.

Ehrenamt: Engagement für die Gemeinschaft

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Bayern. Ehrenamt, das bedeutet, dass man für einen guten Zweck freiwillig und unentgeltlich arbeitet. Sehr viele Menschen sind ehrenamtlich aktiv – ob im Sportverein, in der Kinder- und Jugendhilfe, beim Umweltschutz oder der Flüchtlingshilfe. In Bayern engagiert sich fast die Hälfte aller Menschen über 14 Jahren ehrenamtlich.

Migrantinnen und Migranten helfen anderen Zuwanderinnen und Zuwanderern

Zuwanderinnen und Zuwanderer, die schon eine Zeit lang in Bayern leben, Deutsch sprechen und sich in ihrem Wohnort auskennen, können anderen den Start erleichtern. Auch viele Flüchtlinge und Asylberechtigte helfen ehrenamtlich und leisten damit einen großen Beitrag zur Integration. Der Bedarf ist enorm, z. B. beim Dolmetschen für Neuankömmlinge oder der Begleitung zu Behördengängen. Welches Amt ist wofür zuständig? Wo ist der nächste Supermarkt? Was gehört zur Höflichkeit? Sie sind herzlich dazu eingeladen, Ihr Wissen mit Menschen zu teilen, die noch nicht so lange hier leben wie Sie selbst.

Wo kann ich helfen?

Fragen Sie beim örtlichen Asyl-Helferkreis, bei den Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen, bei den hauptamtlichen Integrationslotsen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt, der Kirchengemeinde oder der Gemeinde nach, wo und wie Sie helfen können. So können Sie Hilfe zurückgeben und erhalten selbst neue Möglichkeiten, sich noch besser zu integrieren: in einem Sportverein, bei der Kinderbetreuung, in der Kranken- oder Altenpflege. Möglichkeiten gibt es viele. Bayern hilft – und freut sich über Ihre Mithilfe.