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Gegenseitiger Respekt ist wichtig für ein friedliches Zusammenleben von Einheimischen und Zuwanderinnen und Zuwanderern. Doch immer wieder kommen auf beiden Seiten Fragen auf: Wie verhalte ich mich richtig? Wie gelingt Integration? Was kann ich tun? Dabei befassen sich Einheimische und Flüchtlinge oft mit ähnlichen Themen. Hier finden Sie Orientierung.

Einheimische
Zuwanderin und Zuwanderer

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Wie verhalte ich mich richtig gegenüber Zuwanderinnen und Zuwanderern?

Wie verhalte ich mich richtig gegenüber Einheimischen?

Wie verhalte ich mich richtig gegenüber Zuwanderinnen und Zuwanderern?

Stellen Sie sich vor, Sie leben in einem fremden Land. Sie kennen niemanden, sprechen die Sprache nicht und finden sich im Alltag nicht zurecht. Welches Verhalten wünschen Sie sich von Einheimischen? Hilfsbereitschaft und Gastfreundschaft würden Ihnen den Start bestimmt erleichtern. Oft reicht dazu schon ein Lächeln, das Erwidern eines Grußes. Gehen Sie davon aus, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer mindestens genauso unsicher sind wie viele Einheimische.

Wie verhalte ich mich richtig gegenüber Einheimischen?

Stellen Sie sich vor, in Ihr Heimatland kommen in kurzer Zeit sehr viele fremde Menschen. Welches Verhalten würden Sie sich von ihnen wünschen? Das in Bayern richtige Benehmen können Sie häufig bei Einheimischen beobachten: Wie begrüßt man sich höflich? Wie verhält man sich beim Einkaufen? Oder in einer ärztlichen Praxis? Sehr wichtig ist es, die Sprache schnell zu lernen. Suchen Sie den Kontakt zu den Einheimischen in der Freizeit, beispielsweise in Sportvereinen.

Muss ich Angst vor anderen Religionen wie z. B. dem Islam haben?

Darf ich meine Religion frei ausüben?

Muss ich Angst vor anderen Religionen wie z. B. dem Islam haben?

Nein, das müssen Sie nicht. Der Islam bietet, wie andere Religionen auch, Anknüpfungspunkte für Intoleranz und Kampf gegen andere Grundhaltungen. Der Großteil der rund 1,6 Milliarden Musliminnen und Muslime weltweit lebt den eigenen Glauben friedlich aus. Es gibt besondere Umstände, warum sich manche Menschen radikalisieren. Die Religion dient vielfach lediglich als Vorwand für das eigene Handeln. Extremistische und radikale Gruppierungen existieren in allen Weltreligionen. Das bedeutet aber nicht, dass die Religion selbst das Problem ist, sondern vielmehr das, was manche Personen daraus machen.

Darf ich meine Religion frei ausüben?

Ja, das dürfen Sie. Religion ist in Deutschland Privatsache. Alle dürfen frei entscheiden, welcher Glaubensrichtung sie angehören oder ob sie nicht gläubig sind. Jeder Mensch darf seine Religion frei ausüben, er darf seinen Glauben jedoch nicht über den eines anderen oder das Recht stellen.

Warum ist Integration für alle wichtig?

Wie kann ich mich integrieren?

Warum ist Integration für alle wichtig?

Integration bedeutet die volle Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben der Aufnahmegesellschaft. Sie wirkt interkulturellen Konflikten sowie der sozialen und ethnischen Zersplitterung unserer Gesellschaft entgegen. Aber sie kann nur gelingen, wenn Zuwanderinnen und Zuwanderer Integrationsleistungen erbringen und zugleich die Aufnahmegesellschaft diese Leistungen anerkennt und offen auf die Menschen zugeht. Außerdem bringt strukturelle Integration Menschen mit Migrationsgeschichte in Arbeit, so dass sie Steuern zahlen und unser Sozialsystem mittragen. Die Integration in die Arbeitswelt ist die beste Integration in die bayerische Lebenswelt. Sie ist wichtig und notwendig. Gelungene Integration setzt in besonderer Weise voraus, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen. Deswegen sollen alle Flüchtlinge und anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber im erwerbsfähigen Alter ihren Lebensunterhalt so schnell wie möglich selbst verdienen. Gelungene Integration ist unerlässlich für den sozialen Frieden heute und für künftige Generationen.

Wie kann ich mich integrieren?

Bayern ist das Land der gelingenden Integration. Bayernweit hat jeder vierte Mensch eine Migrationsgeschichte. In der Vergangenheit haben sich Zuwanderinnen und Zuwanderer erfolgreich in unsere Gesellschaft eingebracht. Damit dies auch weiterhin erfolgreich gelingt, setzt Bayern zum einen auf eine Begrenzung der Zuwanderung, um die Leistungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft zu erhalten. Zum anderen setzt die Bayerische Staatsregierung auf den Grundsatz des Förderns und Forderns und klare Regeln für ein gutes Miteinander. Durch zahlreiche Fördermaßnahmen in den Bereichen Spracherwerb, Wertevermittlung, Integration durch Ausbildung und Arbeit sowie Wohnungsbau trägt Bayern seinen Teil zur gelingenden Integration bei.

Die gemeinsame Sprache ist der Schlüssel für gute Integration. Sie müssen Deutsch lernen, die Gesetze, Werte und Regeln des Zusammenlebens achten. Entsprechende Kurse zu besuchen, ist Pflicht. Bemühen Sie sich um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Neben dem Spracherwerb ist die Integration am Arbeitsmarkt die Basis für ein zufriedenes und selbstbestimmtes Leben. Arbeit liefert Ihnen die Voraussetzung für eine gelingende soziale und gesellschaftliche Integration. Integration umfasst aber auch noch andere wichtige Facetten. Bilden sie sich fort, seien sie neugierig und offen für die Kultur und das Land, in dem sie jetzt leben. Sie haben wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger Rechte und Pflichten. Diese müssen Sie erfüllen und selbst aktiv an Ihrer Integration mitarbeiten.

Müssen alle Zuwanderinnen und Zuwanderer Deutsch lernen?

Wie und wo kann ich Deutsch lernen?

Müssen alle Zuwanderinnen und Zuwanderer Deutsch lernen?

Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Aufenthaltserlaubnis, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Mit 600 Stunden besteht der größte Teil des Integrationskurses aus Deutschunterricht. Der Orientierungskurs dauert 100 Stunden und vermittelt Gesetze und Regeln des Zusammenlebens in Deutschland.

Wie und wo kann ich Deutsch lernen?

Grundsätzlich sollte jeder Mensch mit Migrationsgeschichte, der nach Deutschland kommt, jede Möglichkeit nutzen, um Deutsch deutsch zu lernen. Kenntnis der deutschen Sprache ist der Schlüssel zu einem gelingenden Leben in Deutschland. Zugewanderte mit Aufenthaltserlaubnis, die nicht ausreichend Deutsch sprechen und in Deutschland keine Schule oder Berufsschule besuchen, haben das Recht und können auch verpflichtet werden, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Der Kurs besteht in der Regel aus 600 Stunden Deutschunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs. Um an einem Integrationskurs in Ihrer Nähe teilzunehmen, müssen Sei einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Weitere Infos zu Integrationskursen finden Sie auf der Website des BAMF

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert und unterstützt darüber hinaus zahlreiche Sprachförderungsangebote für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Mehr Infos zu Sprachförderung und Asylsozialpolitik gibt es auf der Website des Bayerischen Integrationsministeriums.

Was Zuwanderinnen und Zuwanderer sich oft fragen

Für Zuwanderinnen und Zuwanderer ist in Deutschland oft alles neu. Vom Asylantrag bis hin zu Themen wie Bildung und Gesundheit – hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Alle Asylsuchenden werden nach  ihrer Ankunft in Deutschland registriert und an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Sie bekommen dort einen Ankunftsnachweis und erhalten Unterkunft und Versorgung.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel persönlich stellen. Das BAMF prüft, ob Deutschland für den Antrag zuständig ist. Falls ja, müssen sie in einer persönlichen Anhörung schildern, wie und warum sie verfolgt werden. Falls möglich, sollen hierfür Beweise vorgelegt werden. Das BAMF prüft immer den Einzelfall.

Wird der Antrag genehmigt, wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Wird der Antrag abgelehnt, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller Deutschland grundsätzlich verlassen. Es gibt aber die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Asylantrags einzulegen.

Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege

Für Kinder mit Fluchthintergrund besteht, wie für alle Kinder, ab vollendetem erstem Lebensjahr bis zur Einschulung ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Voraussetzung ist jedoch, dass die Familie einer Kommune zugewiesen wurde (in der Regel bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder dezentralen Unterbringung).

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können  Kinder bei der Eingewöhnung in ihr neues Lebensumfeld bestens unterstützen. Sie sind der ideale Ort, um Deutsch zu lernen und sich mit den Lebensumständen in Deutschland und den Erwartungshaltungen an das Miteinander spielerisch und mit anderen Kindern zusammen vertraut zu machen. Gemeinsames Spielen, Singen und Sprechen hilft ihnen nicht nur, im ganz normalen Alltag eine neue Sprache zu lernen. Es trägt auch wesentlich zur kindlichen Entwicklung bei. Kindertageseinrichtungen sind Teil des Bildungswesens in Bayern und bereiten Ihr Kind auf den späteren Besuch einer Schule vor.

Ihnen als Eltern eröffnet der Besuch Ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege die Möglichkeit, an einem Sprachkurs teilzunehmen,  einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung nachzugehen, während Ihr Kind gut versorgt ist und gefördert wird. In der Einrichtung lernen Sie andere Eltern kennen und können sich dort auch selbst einbringen.

Ansprechpartner bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz sind die örtlichen Jugendämter.

Hier finden Sie Jugendämter in Ihrer Nähe: zur Website des Bayerischen Sozialministeriums

Weitere Infos zur Arbeit der Kindertageseinrichtungen und Betreuungsformen finden Sie hier:

Schulpflicht

In Bayern besteht grundsätzlich 12 Jahre Schulpflicht für alle Kinder ab 6 Jahren. Das heißt, alle Kinder müssen zur Schule gehen. Die Schulpflicht unterteilt sich in 9 Jahre Vollzeitschulpflicht und 3 Jahre Berufsschulpflicht während der Ausbildung. Der Schulbesuch ist kostenlos. Asylbewerber- und Flüchtlingskinder  werden normalerweise drei Monate nach ihrer Ankunft in Bayern schulpflichtig. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten. Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen werden einer ihrem Alter entsprechenden Jahrgangsstufe zugeteilt.

An vielen Schulen gibt es Förder- oder Übergangsklassen für Flüchtlingskinder. Ergänzend wird eine individuelle Förderung in Regelklassen angeboten.

Klassenreisen, Ausflüge, Aufführungen und Schwimmunterricht gehören zum Schulalltag. Kinder sollten daran teilnehmen, weil sie viel Neues lernen und sich bei diesen Gelegenheiten besonders gut integrieren können.

Weitere Informationen zu den Themen Schule und Studium finden Sie hier:

Berufsschulen für Jugendliche

Für berufsschulpflichtige Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Ausbildungsplatz wurde ein besonderes Angebot der Berufsschule zum Spracherwerb und zur Berufsvorbereitung (zweijähriges Modell) eingerichtet. Dieses Angebot steht  Asylbewerbern und Flüchtlingen zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr offen, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Unterricht in regulären Klassen der Berufsschule für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz nicht folgen können. In begründeten Ausnahmefällen können junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr aufgenommen werden.

Sehr vielseitig sind auch die Angebote der Bayerischen Wirtschaft: In den Fortbildungszentren gibt es berufsvorbereitend z. B. Sprachkurse, Integrationskurse, berufliche Orientierungskurse usw.

Weitere Infos zum Thema Berufsausbildung finden Sie hier:

Weiterführende Informationen

Das Kultusministerium stellt in einer interaktiven Grafik grundlegende Fakten zum bayerischen Schulwesen auch in arabischer Sprache zur Verfügung. Die interaktive Grafik bietet Informationen über alle Schularten in Bayern: von der Grundschule bis zu den Fachakademien. Im Fokus stehen dabei die grundlegenden Bildungsziele der verschiedenen Schularten, Dauer und Struktur des jeweiligen Bildungsgangs sowie die unterschiedlichen Abschlussmöglichkeiten an den Schularten.

Hier finden Sie die interaktive Grafik zum bayerischen Schulwesen in arabischer Sprache

Infos für berufsschulpflichtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge:

Allgemeine Informationen zum Thema Schule liefern alle staatlichen Schulämter.

Mehr Beratung: zur Website der Staatlichen Schulberatung in Bayern

Nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen grundsätzlich die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen gewährt. Nach § 6 Abs. 1 AsylbLG können andere Behandlungen übernommen werden, wenn die Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber nehmen hierzu grundsätzlich am allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot teil. Sie haben ein Recht auf freie Arztwahl. Sie erhalten hierfür vom zuständigen örtlichen Träger pro Quartal einen Krankenschein und können damit niedergelassene Ärzte aufsuchen.

In Erstaufnahmeeinrichtungen, in die sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber bereits unmittelbar nach ihrer Ankunft begeben müssen, hat der Freistaat Bayern sog. Ärztezentren eingerichtet, um die kurative Versorgung vor Ort auf niederschwelliger Basis vornehmen zu können. Die Ärztezentren umfassen neben der allgemeinmedizinischen Versorgung in der Regel auch die Bereiche Gynäkologie, Pädiatrie und teilweise auch Psychiatrie.

Ärztliche Schweigepflicht

Alle Menschen können ihrem Arzt oder ihrer Ärztin vertrauen. Alle Medizinerinnen und Mediziner unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt, dass sie keine Informationen über ihre Patientinnen und Patienten weitergeben dürfen, auch nicht an Behörden, Arbeitgeber oder Familienmitglieder.

Schwangerschaft

In Bayern bieten „Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen“ Rat und Hilfe rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt an. Frauen und Männer können sich kostenlos und ohne Nennung ihres Namens beraten lassen, auch wenn sie jünger als 18 Jahre sind. Der Inhalt des Beratungsgesprächs wird niemand anderem mitgeteilt. Es kann auch jemand zur Begleitung mitkommen (Freundin, Partner, Mutter etc.). Wenn Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, ist eine Beratung verpflichtend.

Wie alle Frauen in Deutschland haben auch schwangere Flüchtlinge oder Asylbewerberinnen Anspruch auf die erforderliche medizinische Grundversorgung. Während der Schwangerschaft gehen sie mindestens alle vier Wochen zu ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt. Zu den Untersuchungen gehören regelmäßiges Wiegen, Blutdruck-messen, Blutabnehmen und Ultraschalluntersuchungen.

Wer in seinem Heimatland eine Berufsqualifizierung abgeschlossen hat, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen lassen. Falls der Beruf nicht anerkannt wird, gibt es viele Möglichkeiten zur Weiterbildung und Nachqualifizierung. Oft ist auch eine teilweise Anerkennung ausreichend, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Am besten ist es, bei der Anerkennungsberatungsstelle oder der zuständigen Agentur für Arbeit nachzufragen, was infrage kommt.

Weitere Informationen zur Berufsanerkennung: zum Dienstleistungsportal Bayern

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine Hotline eingerichtet. Unter der Nummer +49 30 1815-1111 können sich Flüchtlinge auf Deutsch oder Englisch dazu beraten lassen, ob ihr Beruf Chancen auf Anerkennung hat. Die Beratung ist kostenlos, nur die Anrufe ins deutsche Festnetz sind kostenpflichtig zu den üblichen Tarifen.

Weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

Informationsportale zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Von staatlicher Seite aus sind die Agenturen für Arbeit für die Vermittlung von Arbeitsplätzen zuständig. Für jede Stadt oder Region gibt es eine eigene Niederlassung der Arbeitsagentur. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Menschen auf Arbeitssuche, genehmigen Weiterbildungen und vermitteln offene Stellen. Denn viele Unternehmen nutzen die Arbeitsagenturen und Jobcenter vor Ort, um neue Mitarbeiter zu finden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Jobbörse eingerichtet. Dort kann man online nach freien Stellen in der Region suchen.

Im Internet gibt es zahlreiche weitere Jobportale. Von einigen kann man sich per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn es eine neue passende Stellenanzeige gibt. Unternehmen informieren außerdem oft auf ihren Webseiten unter den Punkten „Jobs“ oder „Karriere“ über offene Stellen. Viele Arbeitsstellen werden neben dem Internet auch in Tageszeitungen angeboten.

Suche nach einem Ausbildungsplatz

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge, die eine  berufliche Ausbildung – auch Lehre genannt – absolvieren möchten, können sich in den Berufsinformationszentren (BIZ) der Agenturen für Arbeit informieren.

Zum Berufsinformationszentrum (BIZ)

Auch Online-Ausbildungsbörsen helfen weiter, z. B. von den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern. Bei besonderen Problemen helfen die regionalen Ausbildungsakquisiteure weiter. Interessierte sollten frühzeitig mit der Suche nach einem Ausbildungsplatz beginnen, am besten ein Jahr vorher.

In Deutschland gibt es zwei kostenlose Notrufnummern, die rund um die Uhr erreichbar sind.

Notruf 110 – Polizei

Unter dem Notruf 110 erreicht man die Polizei. Diese ist zuständig bei gefährlichen Situationen, Gewalttaten oder anderen Straftaten.

Notruf 112 – Krankenwagen und Feuerwehr

Unter dem Notruf 112 ruft man einen Krankenwagen und die Feuerwehr. In Deutschland kommt in der Regel innerhalb weniger Minuten Hilfe.

Die 5 W-Fragen

Wer einen Notruf absetzt, wird mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter am Telefon wird einige Fragen stellen, um so schnell wie möglich Hilfe schicken zu können:

  1. Wo ist der Notfall?
    Geben Sie den Ort des Notfalls so genau wie möglich an. Nennen Sie den Straßennamen, Hausnummer und Stockwerk.
  2. Wer ruft an?
    Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen.
  3. Was ist geschehen?
    Beschreiben Sie, was Sie sehen und was geschehen ist.
  4. Wie viele Verletzte?
    Schätzen Sie die Zahl der verletzten Personen. Bei Kindern ist außerdem das ungefähre Alter wichtig.
  5. Warten auf Rückfragen
    Legen Sie nicht gleich auf, sondern warten Sie auf Rückfragen.

Die Polizei schützt die Bevölkerung vor Gefahren und bekämpft Verbrechen. In Gesetzen ist genau geregelt, was Polizistinnen und Polizisten dürfen und was nicht.

In Notfällen erreicht die Bevölkerung die Polizei rund um die Uhr unter dem Notruf 110.

Bayern verfügt über ein dichtes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer mit dem Zug, der U-Bahn, S-Bahn, Trambahn oder dem Bus fahren möchte, muss ein Ticket kaufen. An Haltestellen oder Bahngleisen findet man in der Regel einen Fahrkartenautomaten. Bustickets kauft man oft beim Fahrer oder im Bus, wenn es dort einen Ticketautomaten gibt. Wer oft mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, sollte auf Vergünstigungen achten: Häufig gibt es Tagestickets, Wochen- oder Monatskarten, die preiswerter sind als ein Einzeltarif.

Straßenverkehr

Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein ausländischer Führerschein grundsätzlich für sechs Monate. Um auch nach diesen sechs Monaten ein Auto fahren zu dürfen, braucht man einen deutschen Führerschein. Der alte ausländische Führerschein muss daher in einen neuen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der alte Führerschein erworben wurde.

Eine aktuelle Länderliste gibt es beim ADAC: zur Website des ADAC

In Deutschland fahren die Autos auf der rechten Straßenseite. Beim Überqueren einer Straße sollte man gut aufpassen und Ampeln oder Zebrastreifen nutzen. Beim Autofahren ist Anschnallen für den Fahrer und alle Mitfahrer Pflicht. Kinder müssen in altersgerechten Kindersitzen gesichert sein. Autofahrer dürfen nicht ohne in Deutschland gültigem Führerschein fahren. Sie müssen nüchtern sein und sich an die Verkehrsregeln und Tempolimits halten. Alle Regelverstöße im Straßenverkehr können von der Polizei oder anderen Behörden geahndet werden. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Geldbußen, Führerscheinentzug oder sogar Haft.

In Deutschland werden Umweltschutz und Mülltrennung seit Jahrzehnten großgeschrieben. Die meisten Menschen achten außerdem sehr auf ein sauberes Straßenbild und erwarten dies auch von anderen. Niemand darf Abfall  einfach auf die Straße werfen, sondern muss ihn in einem  Mülleimer entsorgen. Diese sind an vielen Stellen aufgestellt.

Mülltrennung

Ein großer Teil des Abfalls wird wiederverwendet. Dafür muss der Müll vorher getrennt werden. Mülltrennung ist ein wichtiger Teil des Umweltschutzes. Glas, Plastik, Metall und Papier sind wertvolle Rohstoffe, die in Containern gesammelt werden. Aus Altpapier wird z. B. neues Papier hergestellt. Wer unsicher ist, kann z. B. in der Nachbarschaft um Rat fragen.

Pfandflaschen

Man unterscheidet zwischen Einwegflaschen und Pfandflaschen. Die meisten Flaschen sind Pfandflaschen. Das Pfand beträgt zwischen 8 und 25 Cent. Man muss es beim Einkaufen mitbezahlen und erhält es zurück, wenn man die Flasche wieder im Supermarkt abgibt. Für Einwegflaschen wird kein Pfand berechnet. Trotzdem gehören sie nicht in den normalen Hausmüll. Glasflaschen entsorgt man in Glascontainern, Einwegflaschen aus Plastik gehören in den Plastikmüll.

Essen

Die Auswahl an Lebensmitteln ist sehr groß, für jeden Geschmack und jede Vorliebe ist etwas dabei. Vor allem in größeren Geschäften findet man alles, von regionalen Produkten bis zu Zutaten für Speisen aus aller Welt. Viele Fertig- oder Wurstprodukte enthalten auch Schweinefleisch. Vor allem in Wurstwaren ist das nicht immer leicht zu erkennen. Aber auf  der Verpackung sind die Zutaten genau aufgelistet. Wer unsicher ist, kann z. B. die Verkäuferin oder den Verkäufer um Rat fragen.

In Städten und größeren Gemeinden sind die meisten großen Supermärkte von Montag bis Samstag von ca. 9 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. In ländlichen Gebieten gelten oft kürzere Öffnungszeiten. An Sonntagen haben Geschäfte, außer z. B. Tankstellen und Geschäfte in großen Bahnhöfen, geschlossen.

Trinken

Leitungswasser unterliegt strengen Kontrollen und hat eine hohe Qualität. Man kann es in ganz Deutschland bedenkenlos trinken. In fast allen Supermärkten, Restaurants oder Cafés wird Alkohol verkauft. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol kaufen. Sie werden nach ihrem Ausweis gefragt, um sicherzugehen, dass sie alt genug sind. Manche alkoholischen Getränke sind erst ab 18 Jahren erhältlich.