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Wie wir fördern und fordern
Bayern ist ein weltoffenes Land. In Bayern leben Menschen aus über 170 Nationen friedlich miteinander. Dies soll so bleiben. Deshalb hat die Integration in Bayern einen hohen Stellenwert. Eine friedliche und solidarische Gesellschaft kann in unserem Land auf Dauer nur bestehen, wenn wir mit Respekt und Achtung aufeinander zugehen. Wir wollen eine Gesellschaft des Miteinanders und kein Gegen- oder Nebeneinander. Dabei setzt Bayern auf das Prinzip „Fördern und Fordern“. Doch was bedeutet das genau? Welchen Beitrag können die bayerischen Bürgerinnen und Bürger leisten, damit Integration gelingt? Und was tut der Freistaat Bayern, um Integration voranzubringen?
Bayern ist vielfältig
Bayern ist vielfältig! Schon jetzt hat rund jeder vierte Mensch im Freistaat eine Migrationsgeschichte. Bayern ist das Land der gelingenden Integration. Das sieht man z. B. daran, dass Bayern deutschlandweit die höchste Erwerbstätigenquote und das geringste Armutsrisiko bei Menschen mit Migrationsgeschichte aufweist. Oder daran, dass bei uns sehr viele junge Menschen mit Migrationsgeschichte gut qualifiziert werden, indem sie beispielsweise eine Berufsausbildung machen. Menschen mit Migrationsgeschichte sollen und können sich in unserer Gemeinschaft in Bayern einbringen und sich zugehörig fühlen.
Gelingende Integration ist die Voraussetzung dafür, dass die Arbeitslosigkeit niedrig bleibt, der Wohlstand erhalten wird, und unsere Gesellschaft zusammenhält. All das ist auch notwendig, um die Integrationsbereitschaft der einheimischen Bevölkerung zu erhalten. Denn Integration geht uns alle etwas an.
Damit die Integration von Migrantinnen und Migranten gelingt, müssen sich alle engagieren. Zentral für die Integration ist der Kontakt zu Einheimischen. Menschen, die neu in ein fremdes Land gekommen sind, lernen viele Regeln und die richtigen Umgangsformen ganz einfach, indem sie sich mit den Menschen, die hier leben, austauschen und an ihrem sozialen Umfeld orientieren.
Was „Fördern und Fordern“ bedeutet
Das Prinzip des Förderns und Forderns gilt in Deutschland und Bayern für alle Menschen – ob Einheimische oder Ausländerinnen und Ausländer. Jede und jeder hat Rechte und Pflichten. Hinter all dem steht die Idee der Verbindung des Gebens und Nehmens und des Vorrangs der Eigenverantwortung vor staatlicher Unterstützung. Das Ziel dabei ist, größtmöglichen Wohlstand und Gerechtigkeit für alle Menschen zu erreichen.
„Fördern und Fordern“ ist daher auch das zentrale Prinzip bayerischer Integrationspolitik. Es bedeutet: Unterstützung für Migrantinnen und Migranten bereitstellen, soweit nötig, und gleichzeitig neben der Anerkennung unserer Rechts- und Werteordnung ihre Eigeninitiative und Eigenverantwortung verlangen.
Wir fördern Integration: Zuwanderinnen und Zuwanderer, die einige Zeit oder dauerhaft bei uns bleiben dürfen, werden dabei unterstützt, in Bayern gut anzukommen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Ihnen steht eine bayernweite Beratungsstruktur zur Verfügung. Sie werden dabei unterstützt, die deutsche Sprache zu lernen, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie nach ihrer Anerkennung eine Wohnung zu finden.
Bayern fordert Integration: Wer in unserem Land leben will, muss sich in unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung integrieren. Denn nur wer die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Miteinanders kennt und anerkennt, wird in unserem Land wirklich ankommen und eine Heimat finden können.
Von den Menschen, die längere Zeit oder dauerhaft bei uns bleiben, fordern wir daher,
- dass sie Deutsch lernen. Nur wenn Neuankömmlinge unsere Sprache lernen, können sie sich integrieren und erfolgreich sein in Schule, Ausbildung und Beruf. Und nur mit einer gemeinsamen Sprache klappt das Miteinander in allen Lebensbereichen,
- dass sie unsere Kultur und dabei insbesondere die gesetzlichen Regeln und Werte kennen und achten, die unser Grundgesetz und die Bayerische Verfassung für das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland bzw. in Bayern vorschreiben,
- dass sie ihren Teil zum Gelingen des Zusammenlebens in unserem Land beitragen, Eigeninitiative und Selbstverantwortung zeigen.
Das Bayerische Integrationsgesetz
Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Mit diesem geben wir der Integration Rahmen und Ziel. Das BayIntG beinhaltet den Grundsatz des Förderns und Forderns sowie klare Regeln für ein gutes Miteinander. Menschen, die nach Bayern kommen, müssen alle bindenden Forderungen der hier gültigen Rechtsordnung akzeptieren und als den für sie nun geltenden Maßstab annehmen. Zugewanderte, die sich dauerhaft berechtigt in Bayern aufhalten, sollen die deutsche Sprache und unsere Kultur kennen und schätzen lernen und ihrerseits Akzeptanz und Toleranz erfahren.
Im Rahmen der so beschriebenen Integration haben für Migrantinnen und Migranten in allen Altersstufen die Vermittlung unserer Werte, das Erlernen der deutschen Sprache sowie das Ergreifen von Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitschancen größte Bedeutung.
Das Bayerische Integrationsgesetz begreift Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es sind alle gefordert, sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Institutionen und Akteure. Das Gesetz hebt beispielsweise die wichtige Rolle der Kommunen in Bayern hervor und benennt die bayerische Wirtschaft als zentralen Partner.
Maßnahmenpaket
Der Freistaat Bayern hat zur Förderung der Integration ein bundesweit beispielloses Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Bayern investiert tatkräftig in eine gelingende Integration – u. a. in Kindergärten, Schulen, Wertekurse und Beratungsstellen mit Orientierungsangeboten sowie mit der Flüchtlings- und Integrationsberatung und den hauptamtlichen Integrationslotsinnen und ‑lotsen in strukturelle und bayernweite Fördermaßnahmen. Zur gelingenden Integration von Menschen mit Migrationshintergrund fördert der Freistaat Bayern darüber hinaus über das Instrument der besonderen Maßnahmen niedrigschwellige, innovative und vor Ort wirkende, nachhaltige Integrationsprojekte. So sollen Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Integration bestmöglich unterstützt werden.
Hier erfahren Sie mehr über die Flüchtlings- und Integrationsberatung
Hier erfahren Sie mehr über die hauptamtlichen Integrationslotsinnen und –lotsen
Hier erfahren Sie mehr über die besonderen Maßnahmen
Wertevermittlung in Bayern
Für den Zusammenhalt der Gesellschaft und für ein friedliches Miteinander in unserem Land ist es wichtig, dass sich die Zuwanderinnen und Zuwanderer mit unserer Werteordnung vertraut machen. Dafür sind Kontakte und Beziehungen entscheidend, in denen unsere Werte vorgelebt werden; insoweit ist die Wertevermittlung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen.
Ebenso wichtig – und im Bayerischen Integrationsgesetz auch als staatliche Aufgabe deklariert – sind geeignete Angebote, um die Wertevermittlung zu unterstützen. Der Freistaat Bayern fördert deshalb neben der Kursreihe „Leben in Bayern“ eine Reihe von weiteren Projekten zur Wertevermittlung.
Hier erfahren Sie mehr zur Kursreihe „Leben in Bayern“
Hier erfahren Sie mehr zu weiteren Modellprojekte zur Wertevermittlung
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema Wertevermittlung in Bayern
Wohnraum für alle
Ausreichender Wohnraum und die Vermeidung von Parallelgesellschaften sind wichtig für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich daher mit einer Reihe von Maßnahmen dafür ein, dass Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen Bayerns zur Verfügung steht. Die Wohnungsbauoffensive Bayern stellt ein ausgewogenes und umfangreiches Maßnahmenpaket für einkommensschwächere Menschen aller Teile der Bevölkerung dar, von der heimische Bedürftige ebenso profitieren wie bleibeberechtigte Zuwanderer. Von 2016 bis 2020 wurden mehr als 22.000 Mietwohnungen gefördert. Mit der Wohnungsbauoffensive werden die einzusetzenden Mittel für das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm bis 2025 aufgestockt und die Förderkonditionen verbessert. Im Rahmen des Staatlichen Sofortprogramms hat der Freistaat insgesamt 38 Wohnanlagen für bis zu 2.800 anerkannte Flüchtlinge und heimische Bedürftige geplant, erbaut und belegt. Diese werden vom Freistaat Bayern selbst betrieben. Daneben wird sich mittelfristig der Bestand der drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften BayernHeim GmbH, Stadibau GmbH und Siedlungswerk Nürnberg GmbH auf bis zu 29.000 Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen erhöhen. Insgesamt sind Investitionen in Höhe mehrerer Milliarden Euro geplant.
Hier erfahren Sie mehr zur Förderung im Wohnungsbau in Bayern
Ausbildung und Arbeit
Arbeit ist neben dem Spracherwerb der wichtigste Schlüssel für gelingende Integration. Die Integration in Ausbildung und Arbeit von Geflüchteten, aber auch von Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits länger in Deutschland leben, ist daher ein Kernpfeiler bayerischer Integrationspolitik. Einer Arbeit nachzugehen ist Grundvoraussetzung für die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen, für den Aufbau eines selbstbestimmten Lebens und für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Außerdem entsteht über die Arbeit Kontakt zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Neben dem Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit, die für die Beratung und Unterstützung der Vermittlung Arbeitsuchender primär zuständig ist, sind auch zielgruppenspezifische Fördermaßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund notwendig.
Zentrale Fördermaßnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sind die Jobbegleiter und die Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge. Diese beraten und unterstützen anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive, sowie bei Bedarf Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen nach einem ganzheitlichen Ansatz und vermitteln sie in Ausbildung oder Arbeit. Auch den Betrieben stehen sie als Ansprechpartner zur Verfügung.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Integration in Arbeit
Daneben gibt es in Bayern viele weitere Bildungsangebote unterschiedlicher Einrichtungen. Menschen, die nicht oder nicht ausreichend Lesen und Schreiben können, sollten z. B. einen Alphabetisierungskurs besuchen. Junge Erwachsene können sich in Berufsintegrationsklassen an den beruflichen Schulen weiterbilden. Personen, die berufsspezifische Sprachkenntnisse brauchen, können bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Berufssprachkurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge besuchen. Für Zugewanderte mit abgeschlossener Berufsausbildung gibt es eine Reihe von Fortbildungen, die sie fit für den bayerischen Arbeitsmarkt machen.
Toleranz und Menschlichkeit
Menschen, die in Bayern ihre Heimat finden, mit Freundlichkeit und Mitgefühl zu begegnen, ist ein Gebot der Moral und Menschlichkeit. Toleranz ist die Grundbedingung für ein friedliches Zusammenleben in Freiheit und Selbstbestimmung. Bayern ist ein ebenso menschliches, tolerantes wie traditionsbewusstes Land. Darauf können wir stolz sein.
Heimatliebe und Weltoffenheit gleichermaßen, das war und ist die Erfolgsformel für den bayerischen Weg. Wir sind tolerant – wir erwarten aber auch von den Zugewanderten, die in Bayern leben möchten, dass sie sich mit den Grundregeln unserer freiheitlichen Gesellschaft identifizieren und nach diesen Regeln leben. Menschen, die dazu jedoch nicht bereit sind, können von uns auch keine Toleranz erwarten.
Ehrenamt ist unverzichtbar
Die Menschen in Deutschland und Bayern sind solidarisch und hilfsbereit gegenüber ihren Mitmenschen. Das zeigen eindrucksvoll Tausende gemeinnützige Vereine und Verbände, das engmaschige Netz sozialer Einrichtungen von kirchlichen und privaten Trägern sowie die unzähligen wohltätigen Initiativen und Projekte von Stiftungen und Privatpersonen.
Das Engagement ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ist eine wichtige und unverzichtbare Stütze für unsere Gesellschaft. Schnell dort zu helfen, wo schnelle Hilfe gebraucht wird, das zeichnet das Ehrenamt besonders aus. Mitgefühl, Menschlichkeit, Gemeinschaftssinn und Toleranz sind seine tragenden Säulen. Dafür bedanken wir uns bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die Großartiges in Bayern leisten!
Unzählige gemeinnützige Vereine und Initiativen sind seit Herbst 2015 im Asyl- und Flüchtlingsbereich entstanden oder wurden ausgebaut, und neue Programme und Patenschaften wurden ins Leben gerufen. Sehr viele bayerische Gemeinden haben Helferkreise gegründet, die beispielhafte Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
In den Helferkreisen organisieren sich Tausende Menschen, nicht wenige von ihnen haben selbst eine Migrationsgeschichte. Sie begleiten Zuwanderinnen und Zuwanderer zu ärztlichen Behandlungs- oder Behördenterminen, erklären ihnen die kleinen und großen Dinge des täglichen Lebens, helfen beim Finden von Wohnungen, Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, oder organisieren gemeinsame Sport- und Freizeitaktivitäten. Die Liste ließe sich noch sehr lange fortsetzen.
Ehrenamtliches Engagement funktioniert am besten, wenn es verlässliche Strukturen gibt. Deshalb unterstützt der Freistaat Bayern die Ehrenamtlichen in den Kommunen durch hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen. Diese sind auf kommunaler Ebene als Netzwerker sowie als kompetente sowie verlässliche Ansprechpartner für die Ehrenamtlichen für alle Fragen rund um die Themen Integration und Asyl tätig.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Integrationslotsinnen und -lotsen