Funktionen & Alternative Inhalte
Hauptinhalt
  • Drei Frauen in einem Café. Sie schauen auf ein Tablet und lachen miteinander.

Frauen können in Deutschland gleichberechtigt und selbstbestimmt leben. Zuwanderinnen haben gute Chancen auf eine Ausbildung und einen qualifizierten Beruf. Es gibt auch kostenlose Hilfs- und Beratungsangebote speziell für Frauen.

Gleichberechtigung und Frauenbild

Männer und Frauen sind gleichberechtigt, so steht es im Deutschen Grundgesetz. Das gilt für jeden und jede. Frauen haben das Recht auf Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass sie über alle Bereiche ihres Lebens selbst entscheiden.

Frauen haben dieselben Rechte und genießen dieselben Freiheiten wie Männer. Sie bestimmen z. B. selbst, ob und wen sie heiraten möchten, welchen Beruf sie ausüben oder wie sie sich kleiden. Sie entscheiden auch selbst, ob sie Kinder wollen oder kinderlos bleiben.

Alle Kinder haben gleiche Bildungschancen. Mädchen gehen sogar etwas häufiger als Jungen auf höhere Schulen und machen Abitur. Frauen können an Universitäten studieren, Karriere machen und sogar Bundeskanzlerin werden.

Für Männer und Frauen, die nach Bayern kommen, gibt es zahlreiche kostenlose Angebote, um sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren oder einen Schulabschluss nachzuholen. Zum Lernen ist es nie zu spät. Nur Mut, es lohnt sich!

Gleiche Chancen für Frauen

Generationen von Frauen in Deutschland haben in den vergangenen Jahrzehnten für ihre Rechte gekämpft. Wichtige Gesetze wurden erlassen, um die Gleichstellung von Mann und Frau zu gewährleisten. Trotzdem haben es Frauen manchmal schwerer, z. B. wenn sie berufstätig sind und sich gleichzeitig um die Familie kümmern müssen. Die Politik hat hier in den letzten Jahren Gesetzesvorhaben angestoßen, um noch bestehende Ungleichheiten schrittweise zu beseitigen. Frauen und Männer sollen nicht nur dieselben Rechte, sondern auch dieselben Chancen haben. Weitere Informationen zum Thema Chancengleichheit im Erwerbsleben finden Sie hier.

Frau und Beruf

Berufswege, Karriere- und Lebenswege von Frauen verlaufen individuell, Unterbrechungsphasen sind lang oder kurz, zeitliche Einsatzmöglichkeiten festgelegt oder flexibel. Ein breit gefächertes Angebot zur Beratung und mit individuellen und passgenauen Maßnahmen unterstützt Frauen im Erwerbsleben und bei ihrer Rückkehr in den Beruf. Die Angebote finden Sie hier.

Unterrichtssituation: Junger Mann und junge Frau sitzen an einem Tisch im Klassenraum.
Männer und Frauen haben in Deutschland die gleichen Rechte und Chancen auf Bildung.
Zwei Frauen machen zusammen Sport in einem Park.
Viele Frauen treffen sich in ihrer Freizeit mit Freundinnen oder der Clique – z. B. sind sie gemeinsam sportlich aktiv.

Wie Frauen hier leben

Die Lebensweisen von Frauen und Männern unterscheiden sich nur unwesentlich voneinander. Frauen können genauso wie Männer alleine in einer Wohnung leben, alleine ausgehen und alleine verreisen. Sie gehen arbeiten, treiben Sport und verabreden sich in ihrer Freizeit mit Freunden und Bekannten. Freundschaftlicher Umgang zwischen Frauen und Männern ist normal.

Rollenverteilung in Familien

Jedes Paar entscheidet selbst über die eigene Aufgabenverteilung. Es gibt Familien, in denen der Mann den Lebensunterhalt verdient und die Frau sich um Haushalt und Kinder kümmert oder umgekehrt. Inzwischen gehen viele Frauen nach einer Erziehungszeit wieder in Teil- oder Vollzeit arbeiten. Zum einen, weil sie Freude an ihrem Beruf haben und finanziell unabhängig sein wollen. Zum anderen, weil sich das Leben mit zwei Einkommen besser finanzieren lässt. Im Gegenzug übernehmen Männer mehr Aufgaben im Haushalt und bei der Kindererziehung. Der Staat ermöglicht, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren können, sodass Vater und Mutter gleichermaßen für die Kinder da sein können.

 

Ehe und Zusammenleben

Zum Recht auf Selbstbestimmung gehört die freie Wahl, ob man als Single, in einer Beziehung oder in einer Ehe lebt. Viele Menschen wählen das Leben in festen, oft lebenslangen Beziehungen: mit oder ohne Kinder, mit oder ohne Trauschein. Es ist nicht unüblich, dass auch unverheiratete Paare Kinder haben. Zieht ein Elternteil den Nachwuchs alleine groß, nennt man das alleinerziehend. Auch gleichgeschlechtliche Paare können zusammenleben und die Ehe schließen. Außerdem gibt es Ehen und Beziehungen zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten und Religionen.

Zu einer Ehe darf man nicht gezwungen werden. Nach deutschem Recht und deutscher Werteordnung beruht die Ehe auf der freien Willensentscheidung beider Eheleute. Die Zwangsheirat ist in Deutschland verboten. Diejenige Person, die eine andere zur Eingehung einer Ehe zwingt, kann bestraft werden, so sieht es das Gesetz vor.

Dunkelhäutige Frau mit Kind auf dem Arm. Sie lächelt.
In Deutschland gibt es verschiedene Familienformen: Paare mit und ohne Kinder, mit oder ohne Trauschein, gleichgeschlechtliche Paare sowie Mütter und Väter, die ihre Kinder allein erziehen.
Nahaufnahme: Bauch einer Schwangeren wird untersucht.
Während der Schwangerschaft werden alle Frauen medizinisch versorgt. Dazu gehören auch regelmäßige Arztbesuche. Auch Beratungsstellen unterstützen werdende Mütter.

Schwangerschaft

In Bayern bieten „Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen“ Rat und Hilfe rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt an. Frauen und Männer können sich kostenlos und ohne Nennung ihres Namens beraten lassen, auch wenn sie jünger als 18 Jahre sind. Der Inhalt des Beratungsgesprächs wird niemand anderem mitgeteilt. Es kann auch jemand mitkommen (Freundin, Partner, Mutter etc.). Wenn Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, ist eine Beratung verpflichtend.

Alle schwangeren Frauen in Deutschland haben Anspruch auf die erforderliche medizinische Grundversorgung.
Hier finden Sie Informationen zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft für Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Wie alle Frauen in Deutschland haben auch schwangere Asylbewerberinnen, die in der Regel nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Anspruch auf die erforderliche und notwendige medizinische Grundversorgung. Während der Schwangerschaft gehen sie mindestens alle vier Wochen zu ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt. Zu den Untersuchungen gehören regelmäßiges Wiegen, Blutdruck messen, Blut abnehmen und Ultraschalluntersuchungen.

 

Hilfe speziell für Frauen

Streit kann es in den besten Familien geben. Artet der Streit jedoch aus oder kommt es zu Schlägen oder anderer Gewalt, sollten sich Frauen Hilfe holen. Unter dem Notruf 110 kann jede Person jederzeit die Polizei rufen, wenn sie sich bedroht fühlt.

Auch beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bereitgestellt wird, können sich Betroffene unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung rund um die Uhr in 18 verschiedenen Sprachen anonym und kostenfrei beraten lassen.

NEIN HEISST NEIN

Frauen haben wie Männer das Recht auf Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung. Niemand darf ihnen vorschreiben, was sie zu denken und zu sagen haben. Das bedeutet auch: Eine Frau kann jederzeit Nein sagen, wenn sie etwas nicht will. Jede Frau entscheidet z. B. selbst, mit wem sie eine Partnerschaft eingeht. Wichtig ist, dass niemand das Recht hat, einen anderen zu sexuellen Handlungen zu zwingen.

Außerdem gibt es für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, in Bayern spezielle kostenlose Beratungsangebote. Frauen müssen ihren Namen nicht sagen, wenn sie das nicht möchten. Wenn eine Frau von ihrem Mann geschlagen oder bedroht wird, kann sie mit ihren Kindern auch vorübergehend in einem sogenannten Frauenhaus wohnen. Dort gibt es ausgebildete Fachkräfte, die den betroffenen Frauen helfen.

Hier finden Sie Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen

 

Dieses Portal richtet sich an Frauen und Männer. Es gibt natürlich auch Personen, die sich nicht als „Frau“ oder „Mann“ einordnen können oder wollen. Selbstverständlich sind die Informationen auf dieser Seite auch für sie bestimmt. Intergeschlechtlichkeit ist in Deutschland und Bayern als Variante der Geschlechtsentwicklung auch gesetzlich anerkannt: Seit Ende des Jahres 2018 können Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, im Geburtenregister für ihr Geschlecht den Eintrag „divers“ wählen.